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Sachverständigentätigkeit
Wir stehen Ihnen als Sachverständige zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Verhandlung betrieblicher Regelungen. Beispiel dafür sind
Einführung und Anwendung von IT-Applikationen, die gem. §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Arbeitnehmer geeignet sind
Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen im Unternehmen gem. §111 BetrVG.
Rufen Sie uns an unter 08193/6314. Oder schicken Sie Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.